Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld

Auf dieser Seite erhalten Sie alle Infos, wenn Sie sich über Kurzarbeitergeld informieren möchte, Kurzarbeit anzeigen oder beantragen wollen. Die hier eingestellten Informationen gelten sowohl, wenn Ihnen Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus oder auch andere konjunkturellen Ursachen entstehen. Diese Seite lotst Sie durch alle Fragen. Bitte beachten Sie besonders die Hinweise zur Anzeige von Kurzarbeit.

ICH MÖCHTE MICH INFORMIEREN
Sie möchten sich erstmal allgemein über Kurzarbeit informieren?

Mit Kurzarbeitergeld können Sie Arbeits- und Entgeltausfall in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn etwa durch staatliche Schutzmaßnahmen Betriebe geschlossen werden. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit.

In zwei kurzen Videos erläutern wir Ihnen die Voraussetzungen zur Kurzarbeit (Video 1) und welche Schritte Sie unternehmen müssen, um Kurzarbeit anzuzeigen oder zu beantragen (Video 2): So beantragen Sie Kurzarbeitergeld

Im Merkblatt „Kurzarbeit“ sind zudem alle Informationen zusammengefasst.

Wenn Sie sich telefonisch informieren möchten, können Sie unsere Hotline für Arbeitgeber anrufen.
Die Hotline ist Montag – Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr erreichbar.

0800 45555 20

Persönlich hilft Ihnen auch die örtliche Agentur für Arbeit weiter. Wenn Sie noch keine Ansprechpartner haben, nutzen Sie gerne die Dienststellensuche.

Allgemeine Informationen zum Thema Kurzarbeit und zu weiteren Kurzarbeitergeldformen wie Saison-Kurzarbeitergeld oder Transfer-Kurzarbeitergeld, finden Sie auf unserer Übersichtsseite.

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