Coronavirus – Hilfen für Unternehmen

Die Stadt Hamburg setzt bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf ein breites Spektrum an Instrumenten zur Unterstützung und Entlastung der Hamburger Unternehmen.

Über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) und die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BG Hamburg) bietet die Stadt Hamburg mehrere Förderinstrumente an, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen und mit Betriebsmitteln zu unterstützen und so insbesondere Liquiditätsengpässe zu überwinden.

Schnelle und kostenfreie Information erhalten Sie beim IFB Beratungscenter Wirtschaft unter foerderlotsen@ifbhh.de oder unter Tel. 040 24846-533.

Förderprogramme

1.Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge (GuN)
Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Hamburg und freiberuflich Tätige sowie andere Dienstleister, die max. 5 Jahre am Markt aktiv sind, können Darlehen bis 750.000 € pro Vorhaben erhalten. Diese Förderung ist ein Kooperationsprodukt mit der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg. Weitere Informationen

2. Hamburg-Kredit Wachstum
Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Hamburg und freiberuflich Tätige sowie Personen, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten und seit mindestens 5 Jahren am Markt sind  können aus diesem Förderprogramm über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 500.000 € erhalten. Weitere Informationen

3.Bürgschaften
Die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg unterstützt die Kreditaufnahme von Unternehmen durch Bürgschaften bis 1,25 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent. Der Höchstbetrag wird voraussichtlich kurzfristig auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt werden. Weitere Informationen

4. Landesbürgschaften
Die Freie und Hansestadt Hamburg übernimmt zur Förderung der Wirtschaft Landesbürgschaften für Kredite an Unternehmen aller Branchen, sofern Bürgschaften der BG Hamburg grundsätzlich nicht in Frage kommen. Weitere Informationen

Steuerliche Entlastungen

Unternehmen, die wegen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen. Darauf weist die Hamburger Finanzbehörde hin. Unternehmen sollten frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen.
Steuerliche Maßnahmen, die zur Entlastung beitragen, können laut Finanzbehörde sein:

  • Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
  • Stundung fälliger Steuerzahlungen
  • Erlass von Säumniszuschlägen
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen.

Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden.

Sicherung der Beschäftigung – Bundesagentur für Arbeit
Betriebe können Kurzarbeitergeld zukünftig bereits dann nutzen, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Auch Leiharbeiter werden vom Kurzarbeitergeld profitieren.
Die Bundesagentur für Arbeit soll künftig 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns übernehmen, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Zudem sollen Arbeitgeber anders als bisher die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden voll erstattet bekommen.
Wer erfahren will, ob und wie Kurzarbeitergeld beantragt werden kann, sollte sich an die jeweils zuständige Agentur für Arbeit wenden. Weitere Informationen
Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Tel.: 0800 45555 20

Überwindung von Liquiditätsengpässen durch die KfW
Der KfW kommt die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Sie wird dazu mehrere bestehende Kreditprogramme auf dem Weg der Bankdurchleitung sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen für Unternehmehen verbessern. Weitere Informationen

Großbürgschaften
Das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet. Der Bund ermöglicht hier die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro. und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80%. Weitere Informationen

Weitere Informationsangebote in Hamburg

Auch die Handelskammer Hamburg und die Handwerkskammer Hamburg informieren auf ihren Websites über die aktuelle Situation. Die Handelskammer hat überdies eine Corona-Hotline eingerichtet: 040 36138-130.

Die Verkehrsgewerbeaufsicht stellt Informationen für Taxenunternehmen zur Verfügung.

Für Hinweise zum Umgang und zur gesundheitlichen Vorsorge nutzen Sie auch das Informationsangebot der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz.

Die Firmenhilfe ist eine Beratungshotline, die Selbständige unterstützt, wenn das Unternehmen in eine Schieflage gerät.

Weitere Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums

Hier erfahren Sie gebündelt, welche Maßnahmen das Bundeswirtschaftsministerium ergreift und finden weitere Informationsangebote rund um das Thema:
Hotline zu Fördermaßnahmen:
Tel.: 030 18615 8000
Montag – Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Weitere Informationen

Die genannten Information werden von den Förderlotsen stetig angepasst und aktualisiert. Für Fragen und Anliegen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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